Öffentliche Verkehrsmittel in Oberösterreich uneingeschränkt unterwegs

Öffentliche Verkehrsmittel in Oberösterreich uneingeschränkt unterwegs 1024 768 Torsten Veit

Öffentliche Verkehrsmittel in Oberösterreich uneingeschränkt unterwegs

Auch während der zweiten Lockdown-Phase bleibt das öffentliche Verkehrsangebot bis auf Weiteres in vollem Umfang erhalten

Für zehntausende Menschen in Oberösterreich ist ein stabiler und verlässlicher Öffentlicher Verkehr auch während der Corona-Pandemie eine wichtige Grundlage für die tägliche Mobilität. Aus diesem Grund werden die regionalen Verbindungen der öffentlichen Verkehrsmittel in Oberösterreich auch während des zweiten Lockdowns bis auf Weiteres uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Uneingeschränktes Fahrplanangebot

Bei allen Regionalbussen, Nah- und Regionalverkehrszügen, Lokalbahnen und Stadt-verkehren steht den Fahrgästen nach wie vor das volle Fahrplanangebot zur Verfügung.

Schülerinnen und Schüler, Pendlerinnen und Pendler und zahlreiche andere Menschen sind auch in der zweiten Lockdown-Phase auf den Öffentlichen Verkehr angewiesen. Auch während der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gibt es Personengruppen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Arbeitsort oder von dort nachhause unterwegs sind. Damit die Fahrgäste auch in den nächsten Wochen die ihnen bekannten Verbindungen uneingeschränkt nutzen können, wird der gesamte Öffentliche Nahverkehr in Oberösterreich nach „Normalfahrplan“ unterwegs sein.ie einzige Ausnahme ist die Linie 563, der sogenannte „Nachtschwärmer“, im Raum Vöcklabruck. Diese Linie existiert ausschließlich für den nächtlichen Freizeitverkehr, der nun allerdings aufgrund der Ausgangsbeschränken komplett wegfallen wird. Aus diesem Grund stellt der OÖ Verkehrsverbund den Betrieb der Linie 563 bis auf Weiteres ein.

Sicherheits- und Hygienevorschriften einhalten

Der OÖVV bittet alle Fahrgäste eindringlich, sich an die bestehenden Sicherheitsvorschriften der Bundesregierung zu halten und auf einander Rücksicht zu nehmen. Neben der bereits länger geltenden Mund-/Nasenschutz-Pflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, muss nun auch an Haltestellen, Bahnsteigen, Bahnhöfen und Busterminals ein eng anliegender Mund-/Nasenschutz getragen werden. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können, müssen dies mit einer ärztlichen Bestätigung belegen können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen sind berechtigt, ärztliche Bestätigungen von Fahrgästen zu kontrollieren. Sofern aufgrund der Fahrgastanzahl möglich, muss in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, Bahnsteigen, Bahnhöfen und Busterminals auch ein Meter Abstand zu Menschen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten werden.

Stoßzeiten vermeiden und Ticket vor Fahrtantritt kaufen

Damit soziale Kontakte auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln so weitgehend wie möglich reduziert werden können, ersucht der OÖ Verkehrsverbund alle Personen, die nicht unbedingt während der Stoßzeiten mit den Öffis fahren müssen, auf frühere oder spätere Zeiten auszuweichen. Vor allem zwischen 07 und 08 Uhr sollten wirklich nur die Fahrgäste den Öffentlichen Verkehr nutzen, die keine Alternativmöglichkeit haben.
Um auch beim Fahrkartenverkauf sozialen Kontakt möglichst zu vermeiden, sollen Fahrkarten bereits vor Fahrtantritt online z.B. mit der OÖVV INFO App oder an Fahrkartenautomaten gekauft werden.

Die PRESSEMITTEILUNG finden Sie hier zum Download

Kontakt:

Klaus Wimmer, BSc. MBA
Pressesprecher

OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG
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